„Am Anfang der Schöpfung aber hat Gott sie männlich und weiblich erschaffen. Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen und die zwei werden ein Fleisch sein. Sie sind also nicht mehr zwei, sondern ein Fleisch.“ (Mk 10,6-8)
Sie haben sich entschieden, eine sakramentale Ehe zu begründen und sie unter Gottes Segen zu stellen?
Die Anmeldung der kirchlichen Eheschließung sollte nicht später als 6 Monate vor dem gewünschten Trauungstermin erfolgen. Um erste Fragen zu klären und den Trauungstermin zu reservieren, wenden Sie sich bitte zunächst an die Pfarrkanzlei.
Vor der Eheschließung besuchen die Brautleute ein Eheseminar. In der Pfarrkanzlei erhalten Sie hierzu eine Broschüre mit näheren Informationen und Terminen. Denken Sie bitte daran, dass die Zahl der Teilnehmenden am Eheseminar beschränkt ist, und melden Sie sich zu Ihrem gewünschten Termin rechtzeitig an!
Spätestens zwei Monate vor der Eheschließung findet das Trauungsgespräch mit dem Traupriester/-diakon statt. Den Termin dieses Gespräches vereinbaren Sie bitte mit dem zuständigen Geistlichen. Dieser Termin muss so angesetzt sein, dass danach ausreichend Zeit bleibt, sollte es notwendig werden, etwaige formale Fragen zu klären.
Bitte, beachten Sie, dass erst nach Erledigung aller notwendigen Formalitäten und der Erstellung des Trauungsprotokolls (im Rahmen des Trauungsgespräches) Ihnen eine Zusage einer kirchlichen Trauung erteilt werden kann. Bis dorthin gilt der vereinbarte Trauungstermin lediglich als Reservierung des Kirchenraumes.
Den genaueren Ablauf der Feier können Sie im Rahmen des Trauungsgespräches oder auch zu einem späteren bzw. früheren Zeitpunkt mit dem Zelebranten besprechen. Auf jeden Fall muss das Gespräch über die Gestaltung Ihrer Trauung noch bevor Sie irgendetwas fixieren (z.B. Lieder oder Texte) erfolgen.
Musik für Ihre Hochzeit
Wertvolle Tipps zur Musikauswahl finden Sie hier.
Erforderliche Dokumente zur Anmeldung
Braut und Bräutigam:
Trauzeugen:
Hat das Paar gemeinsam oder ein Partner bereits Kinder:
Zugelassene Trauungsorte in unserem Seelsorgeraum:
Pfarrkirche Hl. Petrus, Gaal
Pfarrkirche Hl. Lambrecht, Großlobming
Pfarrkirche Hl. Thomas, Kleinlobming
Messkapelle St. Rochus am Stüblergut, Kleinlobming
Pfarrkirche Christus der König, Knittelfeld
Friedhofskirche St. Johann im Felde, Knittelfeld
Pfarrkirche Hl. Rupert, Kobenz
Filialkirche St. Koloman in Raßnitz, Kobenz
Pfarrkirche Hl. Martin, Spielberg (Lind)
Seelsorgezentrum St. Josef, Spielberg (Maßweg)
Pfarrkirche Hl. Oswald, Rachau
Pfarrkirche Hl. Stephan, Schönberg
Pfarrkirche-Basilika Mariä Himmelfahrt, Seckau
Pfarrkirche Hl. Laurentius, St. Lorenzen
Kirche St. Benedikten, St. Lorenzen
Pfarrkirche Mariä Geburt, St. Marein-Feistritz
Filialkirche St. Johann zu Feistritz, St. Marein-Feistritz
Filialkirche St. Martha, St. Marein-Feistritz
Pfarrkirche Hl. Margaretha, St. Margarethen bei Knittelfeld
In anderen Kirchen oder (Privat-)Kapellen, bei Weg- oder Giplfelkreuzen und an allen anderen Orten sind sakramentale Eheschließungen nicht möglich.
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