Sie möchten Ihrem Kind den christlichen Glauben weitergeben? In der Taufe wird Ihr Kind feierlich in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen, in deren Glauben es dann mit Ihrer Hilfe und nach Ihrem Vorbild hineinwachsen wird.
Das Sakrament der Taufe - Was ist zu tun?
Um einen Tauftermin zu vereinbaren und erste Fragen zu klären, wenden Sie sich bitte an die zuständige Pfarrkanzlei Ihrer Wohnpfarre. Nach der Anmeldung zur Taufe wird ein Termin für ein Taufgespräch mit dem Taufspender Ihres Kindes (Priester/Diakon) vereinbart. An diesem Vorbereitungsgespräch nehmen beide Eltern sowie die Taufpatin/der Taufpate teil. Es kann bei Ihnen zu Hause oder in den Räumlichkeiten der Pfarre stattfinden. Bitte beachten Sie bei der Terminplanung, dass in der Fastenzeit traditionellerweise in unserem Seelsorgeraum keine Taufen gefeiert werden.
Taufpaten
Jedem Täufling soll ein Taufpate oder eine Taufpatin zur Seite gestellt werden. Taufpaten sind selber Mitglieder der Glaubensgemeinschaft, in die das Taufkind aufgenommen wird (der Kirche) und sollen den Täufling beim Hineinwachsen in diese Gemeinschaft unterstützen und ihn im Glaubensleben begleiten.
Aufgrund der engen Gemeinschaft zwischen der katholischen Kirche und den orthodoxen Kirchen dürfen auch Angehörige einer orthodoxen oder altorientalischen Kirche das Patenamt in der katholischen Kirche übernehmen - zusammen mit einem katholischen Paten. Getaufte Personen, die einer anderen nichtkatholischen Kirche bzw. kirchlichen Gemeinschaft angehören (z.B. evangelische Christen*innen) dürfen Taufzeugen sein, ebenfalls nur zusammen mit einem katholischen Paten. Bei der Rolle der Taufzeugen handelt es sich um mehr als ein Beweiszeugnis - es geht vor allem um das Zeugnis des Glaubens (d.h. ein überzeugtes und überzeugendes christliches Bekenntnis). Durch die eigene Lebenshaltung legt der Taufzeuge/die Taufzeugin dem Täufling gegenüber das Zeugnis vom christlichen Glauben ab und bezeugt in ökumenischer Verbundenheit - zusammen mit dem/der katholischen Taufpaten/Taufpatin - Achtung vor dem Glauben des anderen.
Personen ohne religiöses Bekenntnis oder Angehörige nichtchristlicher Religionen können weder Taufpaten sein noch die Rolle der Taufzeugen übernehmen.
Erforderliche Dokumente vom Kind:
Erforderliche Dokumente von den Eltern:
Erforderliche Dokumente vom Paten: