„Denn ihr alle, die ihr auf Christus getauft seid,
habt Christus angezogen.“ (Gal 3,27)
Sie möchten Ihrem Kind den christlichen Glauben weitergeben? In der Taufe wird Ihr Kind feierlich in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen, in deren Glauben es dann mit Ihrer Hilfe und nach Ihrem Vorbild hineinwachsen wird.
Das Sakrament der Taufe - was ist zu tun?
Um einen Tauftermin zu vereinbaren und erste Fragen zu klären, wenden Sie sich bitte an die Pfarrkanzlei Ihrer Wohnpfarre. Bitte beachten Sie bei der Terminplanung, dass in der Fastenzeit in unserem Seelsorgeraum keine Taufen gefeiert werden. Nach der Anmeldung zur Taufe wird ein Termin für ein Taufgespräch mit dem Taufspender Ihres Kindes (Priester/Diakon) vereinbart. An diesem Vorbereitungsgespräch nehmen beide Eltern sowie die Taufpatin/der Taufpate teil. Es kann bei Ihnen zu Hause oder in den Räumlichkeiten der Pfarre stattfinden.
Taufpaten
Jedem Täufling soll ein Taufpate oder eine Taufpatin zur Seite gestellt werden (dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich, wenn wenigstens ein Elternteil römisch-katholisch ist). Taufpaten sind selber Mitglieder der Glaubensgemeinschaft, in die das Taufkind aufgenommen wird (der Kirche), und sollen den Täufling beim Hineinwachsen in diese Gemeinschaft unterstützen und ihn im Glaubensleben begleiten.
Auch Angehörige einer orthodoxen oder altorientalischen Kirche dürfen (aufgrund der engen Gemeinschaft zwischen der katholischen Kirche und den orthodoxen Kirchen) das Patenamt in der katholischen Kirche übernehmen - zusammen mit einem katholischen Paten.
Getaufte Personen, die einer anderen nichtkatholischen Kirche bzw. kirchlichen Gemeinschaft angehören (z.B. evangelische Christ:innen) dürfen Taufzeugen sein - ebenfalls nur zusammen mit einem katholischen Paten.
Bei der Rolle der Taufzeugen handelt es sich um mehr als ein Beweiszeugnis - es geht vor allem um das Zeugnis des Glaubens (d.h. ein überzeugtes und überzeugendes christliches Bekenntnis). Durch die eigene Lebenshaltung legt der Taufzeuge bzw. die Taufzeugin dem Täufling gegenüber das Zeugnis vom christlichen Glauben ab und bezeugt in ökumenischer Verbundenheit - zusammen mit dem katholischen Taufpaten oder der katholischen Taufpatin - Achtung vor dem Glauben des anderen.
Personen ohne religiöses Bekenntnis oder Angehörige nichtchristlicher Religionen können weder Taufpaten sein noch die Rolle der Taufzeugen übernehmen.
Wo wird die Taufe gefeiert?
In der Taufe wird der Täufling offiziell in die Glaubensgemeinschaft aufgenommen. So wird die Taufe in jener Kirche gefeiert, die das Zentrum des geistlichen Lebens der Ortsgemeinschaft ist - in der Pfarrkirche - oder in einer anderen Kirche bzw. Kapelle, die für Tauffeiern zugelassen ist.
Tauforte in unserem Seelsorgeraum:
Pfarrkirche Hl. Petrus, Gaal
Pfarrkirche Hl. Lambrecht, Großlobming
Pfarrkirche Hl. Thomas, Kleinlobming
Messkapelle St. Rochus am Stüblergut, Kleinlobming
Pfarrkirche Christus der König, Knittelfeld
Friedhofskirche St. Johann im Felde, Knittelfeld
Pfarrkirche Hl. Rupert, Kobenz
Filialkirche St. Koloman in Raßnitz, Kobenz
Pfarrkirche Hl. Martin, Spielberg (Lind)
Seelsorgezentrum St. Josef, Spielberg (Maßweg)
Pfarrkirche Hl. Oswald, Rachau
Pfarrkirche Hl. Stephan, Schönberg
Pfarrkirche-Basilika Mariä Himmelfahrt, Seckau
Pfarrkirche Hl. Laurentius, St. Lorenzen
Kirche St. Benedikten, St. Lorenzen
Pfarrkirche Mariä Geburt, St. Marein-Feistritz
Filialkirche St. Johann zu Feistritz, St. Marein-Feistritz
Filialkirche St. Martha, St. Marein-Feistritz
Pfarrkirche Hl. Margaretha, St. Margarethen bei Knittelfeld
In anderen Kirchen oder (Privat-)Kapellen, bei Weg- oder Giplfelkreuzen und an allen anderen Orten sind Tauffeiern nicht möglich.
Erforderliche Dokumente
Kind:
Eltern:
Paten:
Formale Voraussetzungen - Taufpate/Taufpatin muss:
- getauft und gefirmt sein,
- die Eucharistie bereits empfangen haben,
- mindestens 16 Jahre alt sowie Mitglied der röm.-kath. Kirche sein (darf nicht ausgetreten sein),
- ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Patenamt entspricht.