Stv. Vorsitzende des PGR Großlobming: Irmtraud Pichler
In der Pfarrgemeinde bilden die Gläubigen eine Gemeinschaft in Christus. So verwirklicht sich Kirche am Ort. Der Pfarrgemeinderat ist ein Leitungsgremium, das für das Leben und die Entwicklung der Pfarrgemeinde Mitverantwortung trägt. Zusammen mit dem Pfarrer gestalten gewählte Frauen und Männer das Pfarrleben als Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung aller Gläubigen. Die Erneuerung von Kirche und Welt durch lebendige Christengemeinden ist erklärtes Ziel des II. Vatikanischen Konzils. In diesem Bemühen hat der Pfarrgemeinderat seine Wurzeln.
Die Wortgottesdienstleiter sind vom Bischof beauftragt, am Sonntag in Abwesenheit des Priesters die Wort-Gottes-Feier zu leiten. Zudem können sie auch Andachten und die Liturgie der Tagzeiten leiten, damit in der Pfarre auch dann Gottesdienst gefeiert wird, wenn kein Priester anwesend ist.
Kommunionhelfer und Kommunionhelferinnen sind zum Dienst am Leib Christi bestellt. Schon im ersten Brief des Apostels Paulus an die Korinther bezeichnet das Wort „Leib Christi“ das eucharistische Brot, aber auch die Gemeinschaft der Getauften. Somit ist der Dienst am heiligen Sakrament des Altares zugleich auch ein Dienst für die Menschen.
Liturgie bedeutet in der Kirche die vorgeschriebene Abfolge und Form der Gottesdienste. Der Liturgiekreis ergänzt die Gottesdienste nach den jeweiligen Evangelien und Lesungen mit Liedern, Fürbitten und eventuell Texten. Sie bereiten die Gestaltung für den Vorabendgottesdienst und für den Sonntagsgottesdienst vor.